Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Allgemeine Regelungen

 

(1) Das Unternehmen Monobunt GmbH, Molkereistrasse 4, 4910 Ried im Innkreis (nachfolgend „Monobunt“ oder „Plattformbetreiber“), bietet Unternehmen im Sinne des UGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, unser Business-to-Business Handelssystem auf dem von uns betriebenen online-Marktplatz (nachfolgend: „Marktplatz“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.

 

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen Monobunt und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von Monobunt im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von Monobunt schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.

 

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von Monobunt schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

 

  • 2 Leistungen des Plattformbetreibers

 

(1) Der Marktplatz ist eine Plattform für Anbieter für den Handel mit Gütern und Dienstleistungen (nachfolgend „Lieferant“). Der Marktplatz verfügt über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen Einkäufer und Lieferant wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Geschäftstransaktionen.

 

(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen ua in:

(a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes nach Zulassung des Nutzers gem. § 3;

(b) Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen auf dem Marktplatz durch vom Lieferant initiierte invitatio ad offerendum gem. § 4;

(c) Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern bzw. Vertragsparteien;

(d) der Zurverfügungstellung der Möglichkeit, kostenpflichtig Online-Werbung auf der Plattform zu buchen;

(e) Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Nutzer nach gesonderter Vereinbarung mit Monobunt.

 

  • 3 Zulassung und Zugang zum Marktplatz

 

(1) Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist die Zulassung durch Monobunt. Der Marktplatz steht nur Unternehmen im Sinne des UGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verfügung, welche ihren Sitz oder einen Standort im geographischen Gebiet des Innviertels (Oberösterreich; Austria) haben. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.

 

(2) Der Nutzer hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail. Durch die Zulassung kommt ein kostenpflichtiger Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen Monobunt und dem jeweiligen Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande. Die vom Nutzer zu zahlende Vergütung richtet sich neben Abs (3) nach den aktuellen Preiskonditionen, welche auf dem Marktplatz einsehbar sind.

 

(3) Bis zum 31.03.2021 fällt für den Lieferanten keine Grundgebühr an. Das Kreditkarten-Dissagio ist jedoch zur Gänze vom Lieferanten zu bezahlen. Fühestens ab dem 01.04.2021 kann Monobunt jedoch eine Grundgebühr vom Lieferanten verlangen, wobei der Lieferant 3 Monate im Voraus darüber und die Höhe der Grundgebühr von Monobunt informiert wird und der Lieferant dann die Möglichkeit hat, dieses Angebot anzunehmen; eine Pflicht des Lieferanten zur gebührenpflichtigen Vertragsweiterführung oder -verlängerung besteht nicht. Monobunt behält sich das Recht vor, auch vor dem 01.04.2021 von einzelnen Lieferanten nach Vorankündigung mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten eine Gebühr zu verlangen.

 

(4) Die jeweils anfallenden Vergütungen werden – sofern nicht anders vereinbart – jährlich im Voraus abgerechnet und unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug, jedoch zzgl. Mehrwertstellung, zum jeweils geltenden Steuersatz fällig. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Nutzer einverstanden.

 

(5) Über das in der Zulassungsbestätigung übermittelte Master-Login hat der Nutzer die Möglichkeit, den Mitarbeitern in seinem Unternehmen eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen und nach seinen Wünschen zu konfigurieren, um diesen eine optimale Arbeit auf dem Marktplatz zu ermöglichen.

 

(6) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs. 2 gegenüber Monobunt und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Monobunt alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.

 

(7) Monobunt ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Marktplatz zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

 

(8) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer Monobunt hierüber unverzüglich informieren. Sobald Monobunt von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird Monobunt den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. Monobunt behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird Monobunt den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.

 

  • 4 Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz

 

(1) Lieferanten haben die Möglichkeit, auf der Plattform Waren und Dienstleistungen als invitatio ad offerendum anzubieten. Die Angebote eines Einkäufers sind Erklärungen zum Abschluss des vom Lieferanten angebotenen Vertrages.

 

(2) Ein Einkäufer ist frei in der Wahl, ob und welches der Angebote er annehmen möchte. Sofern Einkäufer und Lieferant keine abweichende Vereinbarung treffen, kommt ein Vertrag zustande, wenn ein Einkäufer das Angebot eines Lieferanten durch Abschicken einer Einzel- oder Rahmenvertragsbestellung annimmt.

 

(3) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers sind dem Nutzer grundsätzlich zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Nutzers abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

 

(4) Der Lieferant ist selbst für die Zuverfügungstellung und den Upload von AGB verantwortlich. Der Lieferant ist verantwortlich für den Versand, den Rückversand, die Zahlung und sonstige mit dem Vertragsabschluss sowie mit der Vertragserfüllung erforderlichen Aufgaben und Pflichten. Monobunt ist für keine zwischen den Vertragsparteien enstehenden Recht und Pflichten verantwortlich.

 

(5) Für alle Transaktionen auf dem Marktplatz gilt ausschließlich die auf der Plattform des jeweiligen Marktplatzes maßgebliche Systemuhrzeit.

 

(6) Monobunt behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Monobunt wird die Nutzer des Marktplatzes über die Änderungen entsprechend informieren.

 

  • 5 Pflichten der Nutzer

 

(1) Ein invitatio ad offerendum darf nicht erfolgen, wenn

(a)     die Angaben so unvollständig sind, dass sich Gegenstand und Preis nicht bestimmen lassen;

(b) die Eröffnung oder Durchführung des Verkaufs nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es dürfen insbesondere keine Gegenstände angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter verstoßen; gleiches gilt für pornographische oder jugendgefährdende Artikel, Waffen, Drogen, Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen und Parteien, lebende Tiere, etc. Monobunt ist berechtigt, ein solches Angebot unverzüglich vom Marktplatz zu entfernen.

 

(2) Güter oder Dienstleistungen, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen, dürfen auf dem Marktplatz nur angeboten und nachgefragt werden, wenn der Nachweis in die Beschreibung der Güter oder Dienstleistungen aufgenommen wurde und die Ware oder Dienstleistung nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis abgegeben wird.

 

  • 6 Abwicklung der auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge

 

(1) Die Abwicklung von auf dem Marktplatz geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. Monobunt übernimmt für die auf den Marktplätzen geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung der auf den Marktplätzen zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Güter und Dienstleistungen. Monobunt trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

 

(2) Monobunt kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.

 

  • 7 Haftung des Plattformbetreibers

 

(1) Monobunt haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Monobunt bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

 

(2) Für von Monobunt nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt Monobunt keine Haftung.

 

(3) Für den Verlust von Daten haftet Monobunt nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

 

(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von Monobunt auf dem Marktplatz erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.

 

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Monobunt.

 

(6) Soweit über den Marktplatz eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, zB durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet Monobunt weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet Monobunt nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

 

  • 8 Fremde Inhalte

 

(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (zB durch Links oder Frames) auf dem Marktplatz einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

 

(2) Monobunt macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert dem Plattformbetreiber und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm in Ausschreibungen und Auktionen angebotenen Waren und Dienstleistungen keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

 

(3) Monobunt behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

 

(4) Der Nutzer wird Monobunt von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen Monobunt wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von Monobunt einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

 

  • 9 Sonstige Pflichten des Nutzers

 

(1) Der Nutzer ist verpflichtet,

(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;

(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen Monobunt umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Marktplatzes von Monobunt zu beeinträchtigen;

(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;

(d) Geschäfte auf dem Marktplatz ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen

 

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, Monobunt alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus Monobunt von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen Monobunt geltend machen.

 

  • 10 Datensicherheit und Datenschutzerklärung

 

(1) Die Server von Monobunt sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

 

(2) Der Nutzer willigt darin ein, dass Monobunt Informationen und Daten über den Verlauf von Ausschreibungen und Auktionen sowie das Verhalten von Einkäufern bzw. Lieferanten bei der Durchführung dieser Transaktionen, in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, zB für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

 

(3) Monobunt ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen Daten unter Beachtung der Vorgaben der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass Monobunt:

(a) die vom Nutzer im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und Ansprechpartnern des Nutzers sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;

(b) die vom Nutzer im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Firmenpräsentation im Handelsbereich unter Verwaltung selbstständig in den Marktplatz eingepflegten Daten speichert und im öffentlichen und geschlossenen Bereich des Marktplatzes für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereit hält;

(c) die im Verlauf der Transaktionen gegebenenfalls verwendeten personenbezogenen Daten speichert und diese an andere Nutzer weiterleitet und – soweit der betroffene Nutzer dies durch die Auswahl einer öffentlichen Transaktion wünscht – im öffentlichen Bereich des Marktplatzes für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereit hält;

(d) nicht personenbezogene Daten über den Inhalt der Transaktionen speichert und an andere Nutzer weiterleitet und – soweit der betroffene Nutzer dies durch die Auswahl einer öffentlichen Transaktion wünscht – im öffentlichen Bereich des Marktplatzes für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereit hält.

 

(4) Die über die zuvor genannte Verwendung hinausgehende weitere Verwendung personenbezogener Daten bedarf der gesonderten Einwilligung des Nutzers. Der Nutzer ist berechtigt, seine gem. Abs. 3 erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, soweit er hiermit in die Verwendung personenbezogener Daten eingewilligt hat.

 

(5) Monobunt wird im Übrigen alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. Monobunt behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn Monobunt aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offen legen muss.

 

(6) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt der Nutzer gegenüber Monobunt und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten worden und stellt Monobunt von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere hat der Nutzer selbst dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls notwendige Einwilligung von Mitarbeitern eingeholt wird, bevor personenbezogene Daten von Mitarbeitern im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.

 

(7) Weitere Bestimmungen finden sich in einer separaten Datenschutzerklärung, welche dem Nutzer zur Verfügung gestellt wird.

 

  • 11 Abtretung und Aufrechnung

 

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit Monobunt auf Dritte ist ausgeschlossen.

 

(2) Zur Aufrechnung gegenüber Monobunt ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

 

  • 12 Vertragsdauer

 

(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch Monobunt gem. § 3.

 

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

 

(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für Monobunt insbesondere:

(a) der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;

(b) die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, zB Betrug;

(c) der Verzug des Nutzers mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer gem. § 3 Abs. 2 und 3 zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen.

(d) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von Monobunt liegen, wie zB Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

 

(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.

 

  • 13 Schlussbestimmungen

 

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Ried im Innkreis.

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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